Die Leistungen der Rißmann Steuerberatungsgesellschaft mbH& Co. KG

Buchhaltung, Steuererklärungen und mehr

Buchhaltung

"Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen." (§ 238 [1] HGB)

Die Buchführung ist somit die sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen. Die Buchführung, auch Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannt, liefert die Zahlen für die übrigen Zweige des Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planung.

Was wir Ihnen bieten:

1. Selbstbuchende Mandate
mit eigenen Buchhaltungssystemen oder mit von uns zur Verfügung gestellten Programmen der DATEV e.G.

  • Einrichtung Ihrer Buchhaltung, Konten, Kontenrahmen, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Liquiditätsrechnung, Kostenrechnung, Controlling, Kennzahlen
  • turnusmäßige oder stichprobenweise Überprüfung der Buchhaltung und der Auswertungen
  • Entwicklung qualifizierter betriebswirtschaftlicher Auswertungen
    Beratung und Betreuung zu schwierigen Sonderfragen, z. B.
    + Auslandssachverhalte
    + § 13b UStG, die sog. "Umkehr der Steuerschuldnerschaft"
  • Beratung und Betreuung bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen durch das Finanzamt

2. Mandate ohne eigenes Buchführungssystem

  • Kontierung, Erfassung und Verarbeitung der laufenden Buchführung
  • Erstellung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, wie z. B.
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Vorjahresvergleich
    + kurzfristige Erfolgsrechnungen mit Planzahlenvergleich
    + Bewegungsbilanzen mit Mittelherkunft und Mittelverwendung
  • Branchenvergleiche, bundesweit oder regional
  • Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt
  • Organisation des Belegwesens
  • Überwachung und Vornahme Ihres Zahlungsverkehrs
  • Täglicher Abhol- und Bringservice innerhalb Cloppenburg
Buchhaltung

Ihr Vorteil: Wir schauen uns Ihre Umsatzentwicklung und Ausgaben an und geben Ihnen schon während des Jahres eine aussagekräftige Prognose, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen. So können Sie optimal planen. Natürlich beraten wir Sie auch rechtzeitig, wie Sie von möglichen Steuervorteilen profitieren können und wie sich Ihr Belegwesen optimieren lässt - damit Sie im Fall einer Betriebsprüfung Nachzahlungen vermeiden.

Jahresabschluss

"Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss." (§ 242 [1-3] HGB)

Auf Basis der von Ihnen oder uns angefertigten Buchhaltung, erstellt unsere Kanzlei Ihren Jahresabschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften.

Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte erfolgt stets in Absprache mit Ihnen. Wir geben Ihnen verständliche und umsetzbare Hinweise, die Ihnen weiterhelfen. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Steuerbelastung optimieren können und schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten aus.

Leistungskatalog:

  • Jahresabschlüsse mit Gewinn- und Verlustrechnung für sämtliche Rechtsformen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung Anhang soweit erforderlich
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Jahresabschlüsse mit Erläuterungsbericht
  • Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Jahresabschluss für die Offenlegung
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen

Ihr Vorteil: Wir erstellen Ihnen einen rechtssicheren Jahresabschluss, der sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Ansprüchen entspricht. In Abstimmung mit Ihnen werden gesetzliche Wahlrechte ausgeübt, um das Jahresergebnis wunschgemäß zu optimieren.

Steuererklärung

Im Rahmen der Steuerdeklaration versuchen wir mit den vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast unserer Mandanten zu senken. Wir fertigen grundsätzlich alle Arten der Steuererklärungen an. Hierzu gehören z. B.:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftsteuer-/ Schenkungsteuererklärung

Die eingehenden Steuerbescheide werden im Nachgang zur Steuererklärung von uns auf ihre Richtigkeit überprüft. Falls nötig werden wir Ihre Rechte in einem Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren geltend machen.

Beratung

Wir sind Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Wir beraten Mandanten aus allen beruflichen und betrieblichen Bereichen. Im Laufe der Jahre haben wir uns darüber hinaus in folgenden Bereichen besonders spezialisiert:

  • Beratung von Heilberuflern
  • Handwerksbetrieben
  • Gemeinnützige Institutionen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei folgenden betriebswirtschaftlichen Problemen:

  • Aufbau von Kostenrechnungs- und Controllingsystemen
  • Erstellung von Planungsrechnungen, wie z. B.
      + Rentabilitätsvorschauen
      + Liquiditätsvorschauen
      + Vermögensgestaltung und Ruhestandsplanung
  • Rating der Kreditinstitute nach Basel II sowie Berichte nach § 18 KWG

Steuerliche Gestaltungsberatung

In der Gestaltungsberatung versuchen wir gemeinsam mit Ihnen Konzepte zu entwickeln, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Steuerlast unter Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte zu minimieren oder Sie auf steuerliche Gefahren in Ihren betriebswirtschaftlichen Planungen hinzuweisen.

Des Weiteren ist uns die Wahrung Ihrer Rechte und Interessen bei Betriebsprüfungen ein hohes Anliegen. Wir erstellen die vom Finanzamt geforderten Datensätze und sind erste Ansprechpartner für die Betriebsprüfer. In der Regel können die Betriebsprüfungen, in Abstimmung mit den Prüfern, in unseren Geschäftsräumen durchgeführt werden, so dass der Geschäftsbetrieb unserer Mandanten möglichst wenig gestört wird.  Dabei können wir auf langjährige Erfahrung zurückblicken, die in den zum Teil zähen Verhandlungen sicher von Vorteil ist.

Die Steuergesetzgebung ist heute derart unübersichtlich, dass nicht selten von der Finanzverwaltung falsche Rechtsfolgen eingeleitet werden. Wir stehen für Sie als kompetenter Berater in allen außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Finanzgerichtsverfahren zur Seite.

Steuerliche Gestaltungsberatung

Existenzgründungsberatung

Sie haben eine Geschäftsidee oder wollen sich mit Ihrer bisherigen Tätigkeit selbstständig machen? Wir stehen Ihnen für folgende Belange als Steuerberater gerne zur Seite:

  • Wahl der Gesellschaftsform
  • Gewerbeanmeldung
  • Recherchedienste
     + Branchendossiers
     + Marktstudie
     + Business-Pläne
     + Förderungsmittel-Wegweiser/-recherchen
     + Bonitätsauskünfte
     + Privatpersonenauskünfte
     + Handelsregisterauszüge
     + Adressermittlungen
     + Firmennamen-/ Wortmarkenrecherchen
  • Beratung bei der Erstellung eines Businessplanes
     + Finanzierungsmöglichkeiten, Finanzierungsplanungen
     + Liquiditätsplanungen
     + Umsatzberechnungen
     + Investitionsbedarf, Investitionsplanungen
     + Marktanalysen
     + Konkurrenzanalysen
     + Standortanalysen
  • Unterstützung bei dem Einrichten der Buchführung
  • Erläuterung betriebswirtschaftlicher Auswertungen

Erbschaftsteuer und Nachfolgeberatung

Wir beraten Sie gerne bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge. Dabei achten wir auf eine vorausschauende und frühzeitige Planung in folgenden Schritten:

  1. Benennung der Übergabeziele
  2. Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle
  3. Auswahl des Nachfolgers
  4. Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung:
    • Einmalzahlung
    • Rentenzahlung
    • Ratenzahlung
    • Dauernde Last
  5. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften
  6. Erstellen eines Übergabefahrplans:
    • Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers
    • künftige Rolle des Altinhabers
    • Austrittszeitpunkt des Altinhabers
    • Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers
  7. "Due Diligence" Prüfung, sorgfältige Analyse des Unternehmens und Ermittlung des Unternehmenswertes

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in Testament und Erbvertrag nicht nur sein Vermögen verteilen. Er kann auch über den Tod hinaus Einfluss nehmen. Für diesen Zweck gibt es verschiedene Gestaltungsmittel. Das bedeutendste ist die Testamentsvollstreckung.

Sinn der Testamentsvollstreckung ist es einerseits, die Interessen des Erblassers auch nach dem Tod zu verwirklichen. Der Testamentsvollstrecker soll das "Lebenswerk" des Erblassers, zum Beispiel dessen Unternehmen, vor zersetzender Einwirkung schützen. Andererseits dient die Testamentsvollstreckung auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten. Der Testamentsvollstrecker soll Konflikte schlichten. Durch seine Sachkunde kann er außerdem den Nachlass wirtschaftlich verwalten und den Vermögenswert gerade für solche Erben erhalten, die selbst geschäftlich unerfahren sind.

Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker übernimmt als Vertrauensperson des Erblassers verschiedene Aufgabenbereiche, die der Erblasser testamentarisch selbst bestimmen kann. Den Regelfall bildet die sogenannte Abwicklungsvollstreckung. Hierbei verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass, während er die Verfügungen des Erblassers umsetzt und das Erbe verteilt.

Der Nachlass steht mit dem Erbfall im Eigentum der Erben. Durch die Anordnung von Testamentsvollstreckung werden die Verfügungsbefugnisse der Erben aber beschränkt. Der Nachlass bildet ein Sondervermögen unter der Verwaltung des Testamentsvollstreckers.  Dieser kann grundsätzlich über den Nachlass verfügen. Gegenüber den Erben ist er zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.

Der Erblasser kann durch Testament die Befugnisse seines Testamentsvollstreckers beschränken oder erweitern.

Beispiele

Der Erblasser bestimmt, dass der Testamentsvollstrecker die Veräußerung von Grundbesitz nur mit Zustimmung der Erben vornehmen darf.

Der Erblasser erweitert die Befugnisse des Testamentsvollstreckers, indem er ihn dauerhaft für die Vermögensverwaltung einsetzt, um den Einfluss seines Erben zu mindern.

Testament und Erbvertrag

Ausgestaltung

Die Testamentsvollstreckung eignet sich für verschiedene Interessen des Erblassers und kann dementsprechend sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Der Erblasser muss die Testamentsvollstreckung jedoch zumindest anordnen, wenn er sie wünscht. Die konkrete Benennung des Testamentsvollstreckers kann er aber Dritten überlassen. Er kann auch mehrere Testamentsvollstrecker berufen. Der Testamentsvollstrecker kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen. Diese sollte der Erblasser selbst in seiner letztwilligen Verfügung regeln.

Die konkrete Gestaltung ist wie die meisten erbrechtlichen Fragen einzelfallabhängig und sollte daher mit Hilfe eines Notars erfolgen.